Fördergenoss*in werden
Sie möchten nicht selbst einziehen, aber Sie finden die Projekte der OEKOGENO Hausgenossenschaft eG unterstützenwert? Werden Sie Fördergenoss*in und profitieren Sie von einer soliden Verzinsung.
Neben den Pflichteinlagen der Wohngenoss*innen stellen die Kapitaleinlagen der Fördergenoss*innen einen wichtigen Finanzierungsbaustein für eine solide Eigenkapitalfinanzierung der Genossenschaft dar.
Als Fördergenoss*in sind Sie Mitglied der OEKOGENO Hausgenossenschaft eG. Die Genossenschaft ist Eigentümerin der Immobilie und Sie können daher bei den jährlichen Gesellschafterversammlungen auf die Geschicke des gemeinsamen Wohnens Einfluss nehmen.
Sobald das Beitrittsformular bei uns eingegangen ist und von unseren Vorständen unterzeichnet wurde bekommen Sie von uns eine Bestätigung sowie die Zahlungsaufforderung mit unseren Bankdaten. Nach Zahlungseingang werden Sie in die Mitgliederliste der OEKOGENO Hausgenossenschaft eG eingetragen. Eine Bestätigung Ihrer Zulassung als Mitglied der Genossenschaft sowie über die Anzahl Ihrer Anteile wird Ihnen zugeschickt.
Kurzinfo für Fördergenoss*innen
Mindestbeteiligung: 1 Pflichtanteil zu 1.000 €. Höhere Beteiligung in 1.000 € Schritten möglich. Die Satzung der OEKOGENO Hausgenossenschaft eG sieht grundsätzlich eine Verzinsung (Dividende) der Fördergenossenanteile vor. Auf Basis unserer derzeitigen Wirtschaftlichkeitsberechnung prognostizieren wir eine durchschnittliche Verzinsung von bis zu 2,0% p.a.
Die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen ist mit Risiken verbunden. Bitte informieren Sie sich in unseren Risiko-Informationen.
Rechte und Pflichten
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre, jeweils zum Jahresende. Die Auszahlung der gekündigten Anteile erfolgt nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung. In der Regel also ca. 6 Monate nachdem die Kündigung wirksam wurde.
Die OEKOGENO eG ist Initiatorin der OEKOGENO Hausgenossenschaft eG und in dieser Funktion für die Umsetzung des Bauvorhabens zuständig. Mit dem Genossenschaftskapital der OEKOGENO eG werden die Wohnprojekte vorfinanziert. Zur Stärkung dieser Finanzierungsbasis ist eine Mitgliedschaft bei der OEKOGENO eG mit 5 Anteilen (einmalig 168,55 €) erforderlich.
Satzung downloadenFördergenoss*in werden
Beteiligen Sie sich an der OEKOGENO Hausgenossenschaft eG und werden Sie Mitglied durch die Zeichnung von einem Mitgliedsanteil. Ein Anteil entspricht 1.000 €.
Werden Sie Zukunftsgestalter!
Beitrittserklärung (PDF) Satzung (PDF) Risikoinformationen (PDF)Fördergenoss*in werden: Nachhaltig & Regional investieren
Investitionen in Genossenschaften sind eine sinnvolle Wahl für diejenigen, die nachhaltig agieren wollen und nicht ausschließlich auf maximale Rendite abzielen. Solche Geldanlagen ermöglichen es den Investoren, gezielt bestimmte Inhalte und Projekte zu unterstützen, wie beispielsweise die Förderung der Energiewende oder die Schaffung energieeffizienten Wohnraums.